Heckenrückschnitt
Hecken und Bäume sind durch Grundstückseigentümer so zurückzuschneiden, dass diese nicht auf Straßen und Wege hineinragen. Der dazu notwendige Verkehrsrückschnitt ist unabhängig der Schonzeit, die vom 01.03. – 30.09. andauert, ganzjährig durchzuführen. Leider wird dies derzeit von einigen nicht beachtet. Sollte der Rückschnitt nicht zeitnah erfolgen, werden die Eigentümer entsprechend kontaktiert und noch einmal darauf hingewiesen. Sollte der Überhang dann noch immer nicht zurückgeschnitten werden, werden diese Fälle dem Ordnungsamt übergeben.
Dies gilt nicht nur innerorts, sondern auch für die Grundstücke, die an Wirtschaftswege grenzen, außerorts.
Der Rückschnitt dient der Sicherheit aller, die auf den Straßen und Wegen unterwegs sind.
Christian Galle, Ortsbürgermeister