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Räum- und Streupflicht innerhalb der Ortslage

05. 02. 2023

Kinder und Erwachsene konnten sich an dem ersten großen Schnee für diesen Winter erfreuen, Verzückt über diesen, haben manche Einwohner jedoch vergessen, ihrer Räum- und Streupflicht nachzukommen. Laut der Straßenreinigungssatzung von Kisselbach sind Gehwege entlang der eigenen Grundstücke zu räumen. Sind keine Gehwege vorhanden, muss eine Breite von 1,5m entlang des Grundstückes freigehalten werden. Die Räum- und Streupflicht besteht zwischen 7 und 18 Uhr. Auch wenn die Gemeinde teilweise Straßen und Wege räumt, ist der Eigentümer des Grundstückes trotz allem für die Räumung verantwortlich. Es besteht kein Anspruch darauf, dass die Gemeinde diese Straßen und Wege auch weiterhin räumt.

Christian Galle, 1. Beigeordneter 

 

 

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