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Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 der Ortsgemeinde Kisselbach

Kisselbach, den 10.​09.​2025

Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.08.2025 den Jahresabschluss zum 31.12.2020 der Ortsgemeinde Kisselbach festgestellt. Der Jahresüberschuss in Höhe von 89.091,09 € wird gemäß § 18 Abs. 3 GemHVO auf neue Rechnung vorgetragen. Im Jahresabschluss des Haushaltsfolgejahres ist eine Verrechnung mit der Kapitalrücklage vorzunehmen. Weiterhin beschließt der Gemeinderat dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde, soweit nach § 68 GemO die Verbandsgemeindeverwaltung für die Ausführung des Haushaltsplanes zuständig ist, der Ortsbürgermeisterin Christine Düster und den Beigeordneten
der Verbandsgemeinde, soweit sie vertretend tätig waren, nach § 114 Abs. 1 GemO Entlastung zu erteilen. Der Jahresabschluss mit seinen Anlagen sowie der Bericht des
Rechnungsprüfungsausschusses liegen zur Einsichtnahme vom Montag, den 15.09.2025 bis einschließlich Dienstag, den 23.09.2025 während der Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Simmern-Rheinböllen im Rathaus Rheinböllen, Am Markt 1, 55494 Rheinböllen, Zimmer 108, zur Einsichtnahme öffentlich aus.
 

Kisselbach, 05.09.2025
Christian Galle, Ortsbürgermeister

 

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