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Liebe Hundehalter

13.​06.​2025

Es kommt noch immer vermehrt zu Beschwerden, dass innerhalb der Gemeinde und auf den Wirtschaftswegen immer wieder Hundekot
liegt. Besonders ärgerlich ist es, wenn mitten auf dem Spielplatz, auf dem Hunde verboten sind und auf dem Kinder spielen, die Hinterlassenschaften
der Hunde zu finden sind. Hundehalter sind dazu verpflichtet, den Hundekot aufzunehmen und zuhause zu entsorgen. Als Service der Gemeinde wurden Hundetoiletten aufgestellt. Diese können ebenso dazu verwendet werden, den Hundekot zu entsorgen. Das Nichtentfernen des Hundekots stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld belegt werden. Die aktuelle Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen besagt, dass Hunde innerhalb der Ortschaft und auf Ortsrandwegen (Wirtschaftswege, die direkt an die Bebauungangrenzen) anzuleinen sind. Hunde sind in diesen Bereichen so zu führen, dass sie max. 1,50 m vom Hundeführer entfernt laufen. Auch außerhalb dieser Bereiche sind Hunde umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern oder
sichtbar werden. Das Ordnungsamt ist angehalten, bei Verstößen entsprechend zu handeln, auch bei Beschwerden seitens der Einwohner auf der Verbandsgemeinde
und nicht nur bei entsprechenden Kontrollfahrten.
 

Christian Galle, Ortsbürgermeister

 

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