Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan
DER ORTSGEMEINDE KISSELBACH
FÜR DIE HAUSHALTSJAHRE 2025 UND 2026
Öffentliche Bekanntmachung
Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und seinen
Anlagen der Ortsgemeinde Kisselbach für die Haushaltsjahre 2025
und 2026 liegt gem. § 97 Abs. 1 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz
(GemO) zur Einsichtnahme
ab Montag, den 07.04.2025
während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung
Simmern-Rheinböllen, 55494 Rheinböllen, Am Markt 1, Fachbereich
Finanzen, Zimmer 108, öffentlich aus.
Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, zum Haushaltsplan
oder zu seinen Anlagen können durch die Einwohnerinnen und Einwohner
binnen einer Frist von 14 Tagen ab Bekanntmachung bei der
Verbandsgemeindeverwaltung Simmern-Rheinböllen eingereicht
werden.
Kisselbach, 28.03.2025
Christian Galle