Beschluss über die feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018 der Ortsgemeinde Kisselbach

15. 04. 2023

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27. Februar 2023 den Jahresabschluss zum 31.12.2018 der Ortsgemeinde Kisselbach festgestellt.

Der Jahresüberschuss in Höhe von 225.240,40€ wird gemäß § 18 Abs. 3 GemHVO auf neue Rechnung vorgetragen. Im Jahresabschluss des Haushaltsfolgejahres ist eine Verrechnung mit der Kapitalrücklage vorzunehmen. Weiterhin hat er beschlossen, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde, soweit nach § 68 GemO die Verbandsgemeindeverwaltung für die Ausführung des Haushaltsplanes zuständig ist sowie dem damaligen Ortsbürgermeister Heinz-Ludwig Kub und dem damaligen Beigeordneten Horst Hellwig sowie den beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit sie vertretend tätig waren, nach § 114 Abs. 1 GemO Entlastung zu erteilen. 

Der Jahresabschluss mit seinen Anlagen sowie der Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses liegen zur Einsichtnahme vom Montag, den 17.04.2023 bis einschließlich Dienstag, den 24.04.2023 während der Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Simmern-Rheinböllen im Rathaus Rheinböllen, Am Markt 1, 55494 Rheinböllen, Zimmer 108, zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Kisselbach, 06.04.2023                                                                     Ellen Becker

Beauftragte der Ortsgemeinde Kisselbach