Liebe Hundehalter,

04. 02. 2022

Es kam vermehrt zu Beschwerden, dass innerhalb der Gemeinde und auf den Wirtschaftswegen immer wieder Hundekot liegt. Besonders ärgerlich ist es, wenn mitten auf dem Spielplatz, auf dem Hunde verboten sind und auf dem Kinder spielen, die Hinterlassenschaften der Hunde zu finden sind. 

Die aktuelle Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen besagt, dass Hunde innerhalb der Ortschaft und auf Ortsrandwegen (Wirtschaftswege, die direkt an die Bebauung angrenzen) anzuleinen sind. Hunde sind in diesen Bereichen so zu führen, dass sie max. 1,50m vom Hundeführer entfernt laufen. Auch außerhalb dieser Bereiche sind Hunde umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar werden.

 

Christian Galle, 1. Beigeordneter